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Leseproben

AUTOBUMSEREI (Erster TEIL)

Bereits bei dem Wort „Autobumserei“ wird augenfällig, dass bei Justitia nichts eindeutig und alles auslegungsfähig ist.

Die einen verstehen darunter einen lustvollen Akt, der bisweilen etwas unbequem für die Akteure und widernatürlich für den Rücksitz, aber in der Regel nicht strafbar ist, wenn es denn aus Liebe und freiwilliger Hingabe geschieht.

Gegenstand der im Folgenden beschriebenen Hauptverhandlung war indessen nicht der lustvolle, sondern mehr der listvolle und deshalb in der Regel strafbare Akt. Und das kam so:

Dem smarten Angeklagten (Jakob F., 38, geschieden, Deutscher) war es trotz seiner hohen Verschuldung mit List und Tücke gelungen, einen teuren Mercedes der S-Klasse auf Kredit zu erwerben.

Wie es nun das ihm anfangs noch gnädige Schicksal wollte, musste er verkehrsbedingt auf einer breiten Mindener Ringstraße so scharf bremsen, dass der Hintermann ungebremst auffuhr.

Unter dem ebenso bekannten, wie beliebten Motto: „Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld“, gelang es dem wackeren Mercedes-fahrer ob der klaren Rechts- und Verkehrslage die gegnerische Versicherung
um satte 22.873,56 damals noch harte D-Mark zu erleichtern.

Ein umsichtiger, wenngleich nur kleiner Angestellter der Versicherung versicherte indes dem daraufhin verunsicherten Schadenssachbearbeiter im nur beiläufig geführten Kantinengespräch, ein nämlicher Fall mit gleichen Namen habe sich bereits unjüngst in seinem Gedächtnis festgesetzt, weshalb man auch die Staatsanwaltschaft über die Parallelität der bösen Kräfte nicht im Unklaren lassen sollte. Und schon wurde aus dem gewöhnlich nicht ungewöhnlichen Unfall ein Fall für Zwei, nämlich einen Staatsanwalt und einen Angeklagten.



Und da aller guten Dinge drei sind und man nicht nur für die medizinische, sondern auch für die juristische Diagnose zur zweiten gerne noch eine dritte Meinung hinzu zieht, konnte man mich als „Dritten Mann“ gewinnen als Vorsitzenden des Mindener Schöffengerichts, dass uns in der Folge noch öfter begegnen wird...

Wie dieser Fall weiter geht, ist in dem Buch "Freisprüche und andere Fehlurteile" nachzulesen.

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Illustration: Sigurd Blümcke

 


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